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   LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19   

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https://dejure.org/2022,33431
LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19 (https://dejure.org/2022,33431)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.04.2022 - L 19 R 540/19 (https://dejure.org/2022,33431)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. April 2022 - L 19 R 540/19 (https://dejure.org/2022,33431)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urt. v. 11.12.2019, Az. B 13 R 7/18 R - jeweils zitiert nach juris) ist bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, mehrschrittig vorzugehen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urt. v. 11.12.2019, Az. B 13 R 7/18 R - jeweils zitiert nach juris) ist bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, mehrschrittig vorzugehen.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wäre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zwar bereits dann zu gewähren, wenn lediglich eine teilweise Erwerbsminderung bestehen würde, gleichzeitig eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen wäre (s. hierzu Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand Juli 2020, § 43 SGB VI Rn 30 mwN).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Verbleiben begründete Zweifel, so geht dies zu Lasten des Klägers, denn der Rentenbewerber trägt die objektive Beweislast für die gesundheitlichen Einschränkungen bzw. deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit (BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 5 RJ 48/03 R, juris).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wäre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zwar bereits dann zu gewähren, wenn lediglich eine teilweise Erwerbsminderung bestehen würde, gleichzeitig eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen wäre (s. hierzu Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand Juli 2020, § 43 SGB VI Rn 30 mwN).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19
    Bei Erfüllung der abstrakten Anforderungen (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 19.08.1997, Az. 13 RJ 89/96 - nach juris) kann der Kläger einen möglichen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß erreichen, wie sich aus den gutachterlichen Äußerungen ersehen lässt und mit der Tatsache, dass eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, korrespondiert.
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